Zwangsfernsehen kostet ab dem 1. Januar rund 18 Euro – wehe, Sie wollen sich bei der GEZ bei Umzug abmelden
Dezember 11, 2008 by osi
Deutschland schnallt den Gürtel enger. Insbesondere die Autoindustrie hängt in den Seilen, die Zulieferbetriebe gleich mit und die Ökonomen malen schwarz: 2009 werde das schlechteste Wirtschafts
jahr seit 1949.
ARD und ZDF können sich dagegen voll auf das Geldausgeben konzentrieren. Denn sie sind nicht konjunkturabhängig, weil wir sie zwangsfinanzieren und ab dem 1. Januar schon wieder stärker in die Tasche greifen müssen: Die GEZ wird um 95 Cent teurer, womit wir mit rund 18 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden, das sind 216 Euro jährlich! Dafür werden wir mit miesen Nachrichten, einer Wiederholungsflut ohnegleichen und Trallala statt Informationen beglückt.
Von der monatlichen Zwangsfinanzierung saugen die ARD-Sender 56 Cent ab, das ZDF darf sich über 34 Cent von jedem Haushalt freuen und je zwei Cent erhalten Deutschlandradio Kultur und die Landesmedienanstalten, die den ganzen Rundfunk- und Fernsehzirkus beaufsichtigen, wobei niemand etwas merken würde, wenn sie sich in Luft auflösten. 1 Cent mehr ergibt sich durch Rundungen.
Wir finanzieren öffentlich-rechtliches Zwangsfernsehen und -Rundfunk mit jährlich sieben Milliarden Euro! Ausgeschrieben sieht das so aus: 7.000 000 000.
Vergleichen wir das mal mit der RTL-Gruppe. Die betreibt in Europa 43 TV Kanäle, darunter in Deutschland Sender wie RTL, Vox oder n-tv. Zusätzlich ist die Gruppe auch an 31 Radiostationen auf dem Kontinent beteiligt und betreibt die weltweit agierende Produktionsfirma Freemantle Media. Im vergangenen Jahr erzielte RTL mit knapp 9000 Mitarbeitern einen Umsatz von 5,7 Milliarden Euro und ein operatives Ergebnis von 978 Millionen Euro. Quelle. RTL finanziert sich durch Werbung, zahlt Steuern und macht immer noch einen dicken Gewinn.
Wie unverschämt die GEZ als staatliches Inkassobüro auftritt, kann man einem aktuellen Brief an einen zwangsbeglückten “Teilnehmer” entnehmen:
“Sie möchten Ihr Fernsehgerät abmelden, weil Sie in einen Haushalt ziehen/gezogen sind und dort bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden. Eine Abmeldung allein aus diesem Grund lässt der Gesetzgeber nicht zu. Rundfunkgeräte, die von Rundfunkteilnehmern im eigenen Zimmer, Pkw oder Wohnbereich zum Empfang bereitgehaltenw erden, müssen angemeldet bleiben. Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Vertriebsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können. Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (z.B. Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PC’s mit Radio oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (z.B. Rechner, die Rundfukprogramme ausschließlich ühber Angebot aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung). Auf die technische Beschaffenheit, die tatsächliche Nutzung sowie die Anzahl der empfangbaren Programme kommt es nicht an.”
Bekanntlich muss man die GEZ-Gebühren entrichten. Doch man muss – siehe hier – GEZ-Mitarbeitern zu Hause keinen Einlass gewähren.






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