Oberverwaltungsgericht Münster: Muslimische Mädchen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen
Mai 21, 2009 by osi
Lehrer können aufatmen, sie haben jetzt Rechtssicherheit, wenn sie einen Antrag von Eltern eines muslimischen Mädchens auf Befreiiung vom Schwimmunterricht ablehnen: Das
Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat entschieden, dass muslimische Mädchen im Grundschulalter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Befreiung vom Schwimmunterricht mit Jungen haben.
Dies steht im Gegensatz zu Auffassungen von Islam-Hardlinern, die Anweisungen für das Leben in und außer Haus auf ihrer Seite Muslima.de verbreiten. Danach ist Frauen selbst dann das Schwimmen verboten, wenn sie unter sich sind, sofern sie figurbetonte Kleidung tragen.
Die in Gelsenkirchen lebenden Eltern einer Neunjährigen hatten das Mädchen vom Schwimmunterricht befreien lassen wollen. Die Richter sagte ein klares Nein dazu, das Urteil ist nicht anfechtbar. Es sei zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen, entschied das Oberverwaltungsgericht gestern in Münster (Az: 19 B 1362/08).
Es sei inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen sog. Burkini trügen. Das gelte sowohl in islamisch geprägten Ländern als auch in Deutschland. Auch im Schwimmunterricht in der Grundschule sei den Mädchen das Tragen einer derartigen Schwimmbekleidung grundsätzlich zumutbar.
Die grotesken Burkinis machen die muslimischen Mädels selbstverständlich zu potenziellen Opfern von Hänseleien. Dagegen, so das OVG, sollten Erzieher durch pädagogische Schritte angehen.
Die Entscheidung des OVG ist prinzipiell zu begrüßen, doch liegt ein Schatten über dem Urteilsspruch: Das OVG zwingt muslimische Mädchen in Burkinis. Damit stempelt es die Kinder zu Außenseitern und leistet zudem einen Beitrag dazu, Sonderregeln für Muslime zu schaffen, die im Übrigen in ihren unförmigen Ganzkörper-Badeanzügen bei jedem Schwimmunterricht schlechte Karten haben.






Dann müssen diese Familien zurück in die Heimat ziehen. Es kann ja nicht angehen, das Deutschland sich diktieren lassen muss, eigene geselschaftliche Regeln zu ändern. Ich bin selbst kein Deutscher, aber als Gast habe ich mich zu benehmen und wenn es mir hier nicht passt, dann kann ich ja gehen, aber nicht in einem fremden Land rumkiomandieren.
als ob es so einfach wäre…
Es sagt keiner, dass es einfach ist, aber es ist auch bei Weitem nicht unmöglich. Man muss es wollen, man muss es vor allem TUN und man muss es begründen können. Auch andere Staaten lehnen Einmischung in ihre inneren Dinge ab, wieso nicht auch wir? Klar ist das leicht gesagt, aber wenn man immer nur jammert, dass das ja alles nicht geht, dann wird es o bleiben wie es ist.
Auch eine lange Reise beginnt mit dem 1. Schritt!
[...] last May a court in Münster ruled that, though Muslim schoolgirls are obliged to participate in school swimming lessons, they are [...]
Es ist schon eine Zumutung das man sich hier um den Schwimmunterricht seiner
Tochter sorgt und dazu bis nach Münster vor´s OVG zieht.
Fast täglich werden in unseren Gerichtssälen Prozesse geführt deren Inhalte darin
bestehen , daß unsere aus Südland eingewanderten Mitbürger ihr Leben in Almanya
so gestalten wollen ,wie sie es von Hause aus gewohnt sind. Der Forderungskatalog
ist lang , die Klassiker sind ; Moscheebau , Muezzinruf, Kopftuch, Burkini , Schächten usw. Dazu kommen unzählige Strafprozesse während deren Verlauf
geduldige Juristen den ,oftmals der deutschen Sprache nicht mächtigen,
Angeklagten klarzumachen versuchen, daß es hier in Mitteleuropa Gesetze und
Regeln gibt, die man einzuhalten hat und das dies auch für die kleinen Zwist innerhalb der Familie wie z.B. die Massregelung der unartigen Schwester oder
der Frau mittels Messer gilt. Das stösst nicht immer auf Verständnis und die
Angeklagten äussern ihren Unmut in wüsten Beschimpfungen an Richter und
Staatsanwalt mit lauter Unterstützung der im Zuschauerraum anwesenden Sippe . Die mittels Prozesskostenbeihilfe bezahlten Anwälte schlichten dann und bitten,
weil es sich ja nur um Einzelfälle handelt , um ein mildes Urteil mit Südlandbonus . Also gibts Bewährung , bis zum nächsten mal .