Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder (Foto), hat Domradio nach einem Gespräch mit UN-Generalsekretär Ban Ki Moon ein Interview gegeben. Wichtigste Äußerung: Eine UN-Resolution gegen Christenverfolgung sei nicht durchsetzbar. Hier die wichtigsten Auszüge aus dem Interview. (Fetten der Texte: Deutschlandwoche):
domradio.de: Wie war Ihr Gespräch mit Ban Ki Moon?
Kauder: Ich habe Ban Ki Moon unsere Sorge vortragen können, dass Christen weltweit verfolgt sind, und dass Christen vor allen Dingen in den aufbrechenden Demokratisierungsinitiativen im Nahen Osten, im Norden Afrikas doch erhebliche Probleme bekommen. Ich habe ihn dafür sehr sensibilisieren können. Er hat mir auch erklärt, dass der Menschenrechtsrat in Genf – eine Unterorganisation der UNO – sich natürlich für verfolgte Minderheiten einsetzt. Aber es ist schon auch deutlich geworden, dass es in der UNO selbst eine ganz konkrete Resolution zur Situation verfolgter Christen kaum geben wird.
domradio.de: Wenn Sie sagen: “Wir dürfen nicht nachlassen”, dann gilt das auch für Deutschland. Inwieweit kann denn die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Christenverfolgung mehr zum Thema wird?
Kauder: Wir können, so wie ich die Situation in den Vereinten Nationen einschätze, immer wieder darauf hinweisen, dass Religionsfreiheit – ohne jetzt konkret die Christen zu nennen – ein existenzielles Menschenrecht ist, das ja auch in der Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 genau festgelegt ist; dass wir immer auf die Einhaltung hinweisen.
Ich selber bin der Auffassung, dass die Freiheit, Religion zu leben, zu bekennen, im öffentlichen Raum zu bekennen, das existenziellste Menschenrecht ist, weil es das Menschenrecht ist, das auf eine weitere Dimension hinweist. Selbst die Menschen, die sagen, sie glauben an keinen Gott, sie glauben an nichts nach diesem irdischen Leben, beschäftigen sich ja auch mit der religiösen Frage. Und deswegen ist das Recht, seine Religion frei ausüben zu dürfen, das wirklich existenziellste Menschenrecht. Und das gilt natürlich auch für alle anderen Religionen. Das gilt für Muslime, Juden, Hindus – für alle gilt das Recht. Allerdings, eines ist auch klar: Wir schützen das Recht auf freie Religionsausübung. Wir schützen nicht die Religion, wie es die Muslime gerne haben möchten. Und das Recht auf freie Religionsausübung heißt auch, dass ich meinen Glauben bekenne, dass ich ihn aber auch wechseln kann. Und das ist genau das Problem mit dem Islam, wo der Glaubenswechsel nicht zulässig ist. Und das ist ein elementares Recht von Religionsfreiheit. Das werden wir in einer UN-Vollversammlung, die mehrheitlich nicht von christlich orientierten Staaten repräsentiert wird, so nicht zum Gegenstand einer Entscheidung machen können.

“Resolution gegen Christenverfolgung ist in der UN nicht durchsetzbar”
Natürlich nicht. Die UN erlauben ja auch Länder wie Iran und Syrien im Menschenrechtsrat.